Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag richtig nutzen

Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag richtig nutzen

Wer Geld anlegt, zahlt auf die Erträge grundsätzlich Steuern. Doch ein Teil bleibt steuerfrei – wenn man eine einfache Sache nicht vergisst: den Freistellungsauftrag. Viele Sparer verschenken hier jedes Jahr Geld, ohne es zu merken.

Was der Sparerpauschbetrag ist

Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person und Jahr bleiben diese Erträge jedoch steuerfrei. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare sind es 2.000 Euro.

Wie der Freistellungsauftrag funktioniert

Damit die Bank keine Steuer auf die ersten 1.000 Euro einbehält, müssen Sie ihr einen Freistellungsauftrag erteilen. Das geht in wenigen Minuten online im Konto- oder Depotbereich. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer automatisch ab – Sie bekommen sie erst über die Steuererklärung zurück, müssen also in Vorleistung gehen.

Den Betrag richtig aufteilen

Wer Konten oder Depots bei mehreren Banken hat, kann den Pauschbetrag aufteilen – die Summe aller Freistellungsaufträge darf aber 1.000 Euro nicht übersteigen. Tipp:

  • Verteilen Sie den Freibetrag dorthin, wo die meisten Erträge anfallen.
  • Prüfen Sie die Aufteilung einmal im Jahr, wenn sich Ihre Anlagen verschieben.
  • Haben Sie zu viel freigestellt, melden die Banken das dem Finanzamt – Sie müssen also ehrlich aufteilen.

Nicht vergessen bei Kontowechsel

Wer ein neues Depot eröffnet, denkt oft nicht an den Freistellungsauftrag. Stellen Sie ihn direkt nach der Eröffnung ein. So bleibt mehr von Ihren Erträgen, wo es hingehört: bei Ihnen. Über die Jahre summiert sich dieser kleine Handgriff zu einem ordentlichen Betrag.

Den Freibetrag auf mehrere Banken verteilen

Wer Konten und Depots bei verschiedenen Instituten hat, kann den Sparerpauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1.000 Euro pro Person nicht überschreiten. Legen Sie den Schwerpunkt dorthin, wo die meisten Erträge anfallen – also etwa aufs Wertpapierdepot statt aufs kaum verzinste Tagesgeld. Eine jährliche Überprüfung lohnt sich, wenn sich Ihre Anlagen verschieben.

Häufige Fehler

  • Neues Depot vergessen: Ohne Auftrag behält die Bank Steuer ein – Sie gehen in Vorleistung.
  • Ehepaare zu eng denken: Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag nutzt die 2.000 Euro flexibel.
  • Zu spät erteilen: Der Auftrag wirkt erst ab Eingang, nicht rückwirkend im Jahr.

Wurde im Laufe des Jahres trotz ungenutztem Freibetrag Steuer abgeführt, ist nichts verloren: Über die Anlage KAP in der Steuererklärung holen Sie sich den Betrag zurück. Bequemer ist es aber, den Freistellungsauftrag rechtzeitig einzurichten – das spart die Vorfinanzierung beim Finanzamt.