Geld zu verschenken hat einen schlechten Ruf – dabei trifft es fast immer den Geschmack. Die Kunst liegt darin, dem Betrag eine Richtung zu geben, sodass aus einem Schein im Umschlag etwas Bleibendes wird.
Geschenke mit Zukunft
Besonders bei Kindern und Enkeln lohnt es sich, über den Moment hinauszudenken. Statt Spielzeug, das schnell langweilig wird, kann ein Beitrag zum Vermögensaufbau das wertvollste Geschenk sein:
- Einzahlung in ein Kinderdepot: ein ETF-Anteil wächst über die Jahre mit.
- Sparbrief oder Festgeld für ein bestimmtes Ziel wie den Führerschein.
- Ein Startguthaben für das erste eigene Sparkonto, verbunden mit einem Gespräch über Geld.
Den Bezug zum Beschenkten herstellen
Ein Geldgeschenk wirkt persönlicher, wenn es an einen Wunsch geknüpft ist. Wer für eine Reise, ein Instrument oder die erste eigene Wohnung beiträgt, schenkt nicht nur Geld, sondern einen Schritt in Richtung eines Ziels. Eine kurze Karte mit dem Zweck macht aus dem Schein eine Geste.
Steuerliche Freibeträge im Blick
Bei größeren Beträgen lohnt der Blick auf die Schenkungsteuer. Innerhalb von zehn Jahren dürfen Eltern jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern den Enkeln bis zu 200.000 Euro. Für die üblichen Anlässe spielt das keine Rolle, bei der Unterstützung beim Hauskauf aber sehr wohl.
Schenken mit Augenmaß
Wer schenkt, sollte es sich leisten können, ohne die eigene Vorsorge zu gefährden. Großzügigkeit ist schön – aber der eigene Notgroschen und die Altersvorsorge gehen vor. Ein durchdachtes kleineres Geschenk ist mehr wert als ein großzügiges, das später fehlt.
Geldgeschenke persönlich verpacken
Geld wirkt schnell beliebig – mit etwas Mühe wird daraus eine durchdachte Geste. Knüpfen Sie den Betrag an einen Zweck: einen Beitrag zur ersten eigenen Wohnung, zum Führerschein oder zu einer Reise. Eine kurze handgeschriebene Karte, die den Wunsch benennt, macht aus dem Schein im Umschlag ein Geschenk mit Richtung und Bedeutung.
Steuerliche Freibeträge bei größeren Beträgen
- Eltern an Kinder: bis zu 400.000 Euro steuerfrei innerhalb von zehn Jahren.
- Großeltern an Enkel: bis zu 200.000 Euro im selben Zeitraum.
- Unter Ehepartnern gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro.
Für die üblichen Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke spielt das keine Rolle, beim Zuschuss zum Hauskauf aber sehr wohl. Schenken Sie nur, was Sie entbehren können: Die eigene Altersvorsorge und der Notgroschen gehen vor. Ein durchdachtes kleineres Geschenk ist mehr wert als ein großzügiges, das später schmerzlich fehlt.