Homeoffice-Pauschale: Arbeiten von zu Hause steuerlich nutzen

Homeoffice-Pauschale: Arbeiten von zu Hause steuerlich nutzen

Seit das Arbeiten von zu Hause zum Alltag gehört, gibt es dafür eine eigene Steuervergünstigung: die Homeoffice-Pauschale. Sie ist unkompliziert und kommt auch denen zugute, die keinen separaten Arbeitsraum haben.

Wie die Pauschale funktioniert

Für jeden Tag, an dem Sie überwiegend von zu Hause arbeiten, können Sie 6 Euro ansetzen – und das für bis zu 210 Tage im Jahr. Daraus ergibt sich ein Höchstbetrag von 1.260 Euro. Der große Vorteil: Sie brauchen kein abgeschlossenes Arbeitszimmer, der Küchentisch genügt.

Was Sie nachweisen müssen

Erforderlich ist eine Aufstellung der Homeoffice-Tage. Eine einfache Liste oder ein Kalendereintrag reicht in der Regel. Wichtig ist die Plausibilität: An Tagen, an denen Sie die Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit ansetzen, gibt es in der Regel keine Homeoffice-Pauschale.

Pauschale oder Arbeitszimmer?

Wer einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum hat, kann alternativ ein häusliches Arbeitszimmer absetzen – mit anteiliger Miete, Strom und Nebenkosten. Das kann mehr bringen als die Pauschale, ist aber an strenge Bedingungen geknüpft. Für die meisten Beschäftigten ist die einfache Pauschale die bessere Wahl.

Teil der Werbungskosten

Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird mit dem Pauschbetrag von 1.230 Euro verrechnet. Sie wirkt sich also vor allem dann aus, wenn Sie zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben darüber liegen. Wer viele Tage zu Hause arbeitet und einen Arbeitsweg hat, knackt diese Grenze meist mühelos.

Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?

Wer einen separaten, fast ausschließlich beruflich genutzten Raum hat, kann statt der Pauschale ein häusliches Arbeitszimmer absetzen – mit anteiliger Miete, Strom und Nebenkosten. Das bringt unter Umständen mehr, ist aber an strenge Bedingungen geknüpft. Für die meisten Beschäftigten ohne eigenes Arbeitszimmer ist die unkomplizierte Tagespauschale die bessere und realistischere Wahl.

So weisen Sie die Tage nach

  • Liste führen: ein Kalendereintrag pro Homeoffice-Tag genügt meist.
  • Plausibilität wahren: An Tagen mit Entfernungspauschale gibt es in der Regel keine Homeoffice-Pauschale.
  • Höchstgrenze beachten: 6 Euro für bis zu 210 Tage, also maximal 1.260 Euro im Jahr.

Die Pauschale zählt zu den Werbungskosten und wird mit dem Pauschbetrag von 1.230 Euro verrechnet. Sie wirkt sich also vor allem dann aus, wenn Sie zusammen mit anderen beruflichen Ausgaben darüber liegen. Wer viele Tage zu Hause arbeitet und zugleich einen Arbeitsweg hat, knackt diese Grenze meist mühelos.