Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne führt die Bank automatisch die Abgeltungsteuer ab. Viele denken deshalb, das Thema sei für die Steuererklärung erledigt. Doch in einigen Fällen holt man sich über die Anlage KAP Geld zurück.
Wie Kapitalerträge besteuert werden
Erträge aus Geldanlagen werden pauschal mit 25 Prozent besteuert, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Person bleiben sie steuerfrei – vorausgesetzt, ein Freistellungsauftrag wurde erteilt.
Wann sich die Anlage KAP lohnt
- Vergessener Freistellungsauftrag: Wurde zu viel Steuer einbehalten, holen Sie sie über die Erklärung zurück.
- Niedriges Einkommen: Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, lohnt die Günstigerprüfung.
- Verluste verrechnen: Verluste bei einer Bank lassen sich mit Gewinnen bei einer anderen verrechnen.
- Ausländische Quellensteuer auf Dividenden lässt sich teils anrechnen.
Die Günstigerprüfung
Mit einem Kreuz in der Anlage KAP beantragen Sie die Günstigerprüfung. Das Finanzamt rechnet dann aus, ob Ihr persönlicher Steuersatz oder die 25 Prozent günstiger sind – und wendet automatisch die für Sie bessere Variante an. Sie können dabei nichts verlieren.
Für wen es Pflicht ist
Wer Erträge aus dem Ausland erzielt oder Kapital bei Banken ohne automatischen Steuerabzug anlegt, muss diese angeben. Im Zweifel lohnt die Anlage KAP fast immer – schlimmstenfalls ändert sich nichts, oft aber gibt es eine Erstattung.
Die Günstigerprüfung ohne Risiko
Mit einem Kreuz in der Anlage KAP beantragen Sie die Günstigerprüfung. Das Finanzamt vergleicht dann Ihren persönlichen Steuersatz mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent und wendet automatisch die für Sie günstigere Variante an. Sie können dabei nichts verlieren – im schlechtesten Fall bleibt es bei der Pauschale. Besonders lohnt sich das bei niedrigem Gesamteinkommen.
Wann sich die Anlage KAP lohnt
- Vergessener Freistellungsauftrag: zu viel einbehaltene Steuer holen Sie zurück.
- Verluste verrechnen: Verluste bei einer Bank gegen Gewinne bei einer anderen.
- Ausländische Quellensteuer auf Dividenden teils anrechnen lassen.
Wer Erträge aus dem Ausland erzielt oder bei Banken ohne automatischen Steuerabzug anlegt, muss diese ohnehin angeben. Im Zweifel lohnt die Anlage KAP fast immer: Schlimmstenfalls ändert sich nichts, oft aber gibt es eine Erstattung. Eine Steuerbescheinigung der Bank liefert alle nötigen Zahlen.
Unterm Strich ist die Anlage KAP ein kleiner Aufwand mit oft handfestem Nutzen: Im schlechtesten Fall ändert sich nichts, im besten holt man sich zu viel gezahlte Steuer zurück.