Wer täglich zur Arbeit fährt, kann diese Kosten von der Steuer absetzen – unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Entfernungspauschale, im Volksmund Pendlerpauschale, ist für viele Berufstätige der größte Posten bei den Werbungskosten.
So wird gerechnet
Angesetzt wird die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte – nicht der Hin- und Rückweg. Für die ersten 20 Kilometer gibt es 30 Cent pro Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Multipliziert wird das mit der Zahl der Arbeitstage im Jahr.
Ein Beispiel
Bei 25 Kilometern Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich: 20 Kilometer zu 30 Cent plus 5 Kilometer zu 38 Cent, also 7,90 Euro pro Tag. Über das Jahr macht das rund 1.738 Euro – allein damit ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag deutlich überschritten.
Wichtige Details
- Die Pauschale gilt unabhängig davon, ob Sie mit Auto, Bahn, Rad oder zu Fuß kommen.
- Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke zählt nur, wenn sie verkehrsgünstiger ist.
- Bei Bahnfahrten können auch die tatsächlichen Ticketkosten angesetzt werden, falls sie höher sind.
Nachweise bereithalten
Sie müssen plausibel machen, an wie vielen Tagen Sie gependelt sind. Urlaubs-, Krank- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit. Eine einfache Aufstellung genügt meist. Gerade für Pendler mit langem Arbeitsweg ist diese Pauschale der wirksamste Hebel für eine ordentliche Steuererstattung.
Auch ohne Auto absetzbar
Die Entfernungspauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel: Ob Sie mit dem Auto, der Bahn, dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommen, spielt keine Rolle. Wer öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, falls diese höher sind als die Pauschale. Maßgeblich ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zur ersten Tätigkeitsstätte.
Worauf das Finanzamt achtet
- Arbeitstage realistisch angeben: Urlaubs-, Krank- und Homeoffice-Tage zählen nicht mit.
- Einfache Strecke: Nur der Hinweg wird berücksichtigt, nicht Hin- und Rückfahrt.
- Längere Strecke nur, wenn sie nachweislich verkehrsgünstiger ist.
Ein Rechenbeispiel zeigt die Wirkung: Bei 25 Kilometern Entfernung und 220 Arbeitstagen ergeben sich rund 1.738 Euro – damit ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag bereits deutlich überschritten. Gerade für Pendler mit langem Arbeitsweg ist diese Pauschale der wirksamste Hebel für eine ordentliche Steuererstattung.
Unterm Strich ist die Entfernungspauschale für Pendler der wirksamste Hebel überhaupt – schon ein mittlerer Arbeitsweg hebt die Werbungskosten klar über den Pauschbetrag und sorgt so für eine spürbare Erstattung.