Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen

Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen richtig absetzen

Nicht nur berufliche Ausgaben senken die Steuer. Auch private Kosten lassen sich oft geltend machen – über zwei Töpfe, die viele übersehen: Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.

Was zu den Sonderausgaben zählt

Sonderausgaben sind bestimmte private Aufwendungen, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt:

  • Vorsorgeaufwendungen wie Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen
  • Kinderbetreuungskosten für Kita, Hort oder Tagesmutter
  • Kirchensteuer sowie Ausgaben für die eigene Berufsausbildung

Für viele Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag, der automatisch berücksichtigt wird – bei höheren tatsächlichen Kosten lohnt der Einzelnachweis.

Außergewöhnliche Belastungen

Hierunter fallen unvermeidbare, hohe private Kosten, etwa für Krankheit, Pflege oder Behinderung. Dazu zählen Zuzahlungen zu Medikamenten, Brillen, Zahnersatz oder eine Kur. Auch die Kosten einer notwendigen Pflege naher Angehöriger gehören dazu.

Die zumutbare Belastung

Bei außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt einen Eigenanteil ab, die sogenannte zumutbare Belastung. Sie richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl. Erst was darüber liegt, wirkt sich steuerlich aus. Deshalb lohnt es sich, die Kosten eines Jahres zu bündeln – etwa eine größere Zahnbehandlung nicht über den Jahreswechsel zu strecken.

Belege sammeln

Wie immer gilt: Ohne Nachweis kein Abzug. Bewahren Sie Rechnungen, Bescheinigungen und Spendenquittungen auf. Gerade bei Krankheitskosten kommt schnell ein Betrag zusammen, der die zumutbare Belastung übersteigt – und dann bares Geld zurückbringt.

Kosten bündeln, um die Hürde zu überspringen

Bei außergewöhnlichen Belastungen zieht das Finanzamt zunächst die zumutbare Belastung ab – einen Eigenanteil, der sich nach Einkommen und Familienstand richtet. Erst was darüber liegt, wirkt sich aus. Deshalb lohnt es sich, planbare hohe Kosten in einem Jahr zu bündeln: Eine größere Zahnbehandlung etwa sollte man nicht über den Jahreswechsel strecken.

Was häufig übersehen wird

  • Zuzahlungen zu Medikamenten, Brillen und Zahnersatz.
  • Kinderbetreuungskosten für Kita, Hort oder Tagesmutter als Sonderausgaben.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen.
  • Pflegekosten für nahe Angehörige.

Wie immer gilt: ohne Nachweis kein Abzug. Bewahren Sie Rechnungen, Bescheinigungen und Spendenquittungen sorgfältig auf. Gerade bei Krankheitskosten kommt schnell ein Betrag zusammen, der die zumutbare Belastung übersteigt – und dann bares Geld zurückbringt. Ein Steuerprogramm rechnet automatisch aus, ob sich der Einzelnachweis lohnt.

Unterm Strich gilt: Wer hohe private Kosten geschickt in einem Jahr bündelt und sauber belegt, übersteigt die zumutbare Belastung leichter und macht so aus unvermeidbaren Ausgaben eine echte Steuerersparnis.