Die Steuererklärung hat einen schlechten Ruf – zu Unrecht. Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer über tausend Euro zurück. Wer sich gut vorbereitet, verwandelt das ungeliebte Pflichtprogramm in eine der lohnendsten Stunden des Jahres.
Wer abgeben muss und wer darf
Viele Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe verpflichtet, profitieren aber fast immer davon. Pflicht wird es etwa bei Nebeneinkünften, mehreren Arbeitgebern gleichzeitig oder bezogenem Kurzarbeiter- und Elterngeld. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit – ein Blick zurück kann sich also bis heute lohnen.
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers
- Belege für Werbungskosten wie Arbeitsmittel, Fortbildung und Fahrtkosten
- Nachweise über Versicherungen und Vorsorgeaufwendungen
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Spendenbescheinigungen und Nachweise außergewöhnlicher Belastungen
Die wichtigsten Fristen
Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss die Erklärung in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Mit Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins verlängert sich die Frist deutlich. Bei freiwilliger Abgabe gilt die großzügige Vier-Jahres-Frist.
Werkzeuge, die helfen
Die elektronische Abgabe über das offizielle Portal der Finanzverwaltung ist kostenlos. Wer es komfortabler mag, nutzt eine Steuersoftware, die Schritt für Schritt durch die Felder führt und auf Sparmöglichkeiten hinweist. Die Kosten dafür sind im Folgejahr sogar absetzbar.
Das ganze Jahr vorbereiten
Der beste Tipp kostet nichts: Legen Sie übers Jahr einen Ordner – digital oder auf Papier – für alle steuerrelevanten Belege an. Wer im Frühjahr nicht suchen muss, vergisst seltener Posten und holt sich verlässlich das Maximum zurück.
Welche Werkzeuge die Arbeit erleichtern
Die elektronische Abgabe über das offizielle Portal der Finanzverwaltung ist kostenlos. Wer es bequemer mag, nutzt eine Steuersoftware, die Schritt für Schritt durch die Felder führt und gezielt auf Sparmöglichkeiten hinweist. Die Kosten dafür sind im Folgejahr sogar absetzbar. Viele Programme übernehmen zudem die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten automatisch.
Diese Posten werden oft vergessen
- Handwerker- und Haushaltsdienstleistungen: 20 Prozent der Lohnkosten sind absetzbar.
- Fortbildungen und Fachliteratur rund um den Beruf.
- Spenden mit Zuwendungsbescheinigung.
- Außergewöhnliche Belastungen wie hohe Krankheitskosten.
Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit – ein Blick zurück lohnt sich also oft. Der beste Tipp kostet nichts: Legen Sie übers Jahr einen Ordner für alle steuerrelevanten Belege an. Wer im Frühjahr nicht suchen muss, vergisst seltener Posten und holt sich verlässlich das Maximum zurück.