Das Steuerjahr endet am 31. Dezember – und bis dahin lassen sich noch ein paar Stellschrauben drehen. Wer rechtzeitig handelt, kann seine Steuerlast für das laufende Jahr spürbar senken. Entscheidend ist oft nur das Datum der Zahlung.
Ausgaben gezielt ins richtige Jahr legen
Viele absetzbare Kosten zählen für das Jahr, in dem sie tatsächlich bezahlt wurden. Wer absehbar im laufenden Jahr ohnehin über den Pauschbeträgen liegt, kann geplante Ausgaben vorziehen:
- Werbungskosten wie Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Fortbildungen
- Handwerkerleistungen rund um die eigene Wohnung – die Rechnung muss überwiesen, nicht bar bezahlt werden
- Spenden an gemeinnützige Organisationen mit Zuwendungsbescheinigung
Handwerker und Haushaltshilfen absetzen
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gibt es eine direkte Steuerermäßigung. Bei Handwerkern lassen sich 20 Prozent der Lohnkosten absetzen, bis zu 1.200 Euro im Jahr. Wichtig: Es zählen nur Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht das Material – und die Zahlung muss per Überweisung erfolgen.
Freibeträge und Verluste prüfen
Wer im Wertpapierdepot Verluste realisiert hat, kann diese mit Gewinnen verrechnen lassen. Auch ein noch nicht ausgeschöpfter Sparerpauschbetrag lässt sich vor dem Jahresende nutzen. Ein Blick ins Depot lohnt sich also, bevor das Jahr zu Ende geht.
Belege sammeln statt suchen
Der einfachste Spartipp kostet nichts: Sammeln Sie über das Jahr alle relevanten Belege an einem Ort. Wer im Januar nicht mühsam Quittungen zusammensuchen muss, vergisst seltener absetzbare Posten – und das bedeutet am Ende mehr Erstattung.
Verluste im Depot gezielt nutzen
Wer Wertpapiere mit Verlust hält, kann diese vor dem Jahresende verkaufen und die Verluste mit realisierten Gewinnen verrechnen. Das senkt die Steuer auf Kapitalerträge. Wichtig ist die Frist: Der Verkauf muss bis zum letzten Handelstag des Jahres ausgeführt sein. Für die Verrechnung von Aktienverlusten gelten dabei eigene Regeln, die das Finanzamt automatisch berücksichtigt.
Diese Termine sollten Sie kennen
- 31. Dezember: Stichtag für Zahlungen, die im laufenden Jahr wirken sollen.
- Handwerkerrechnungen rechtzeitig überweisen – Barzahlung wird nicht anerkannt.
- Spenden mit Datum bis Jahresende sichern den Abzug im richtigen Jahr.
Ein einfacher, aber wirkungsvoller Schritt ist das Sammeln aller Belege an einem festen Ort. Wer im Januar nicht mühsam Quittungen suchen muss, vergisst seltener absetzbare Posten. Schon eine geordnete Ablage über das Jahr verwandelt die Steuererklärung von einer lästigen Pflicht in eine planbare Routine mit verlässlicher Erstattung.