Vermögenswirksame Leistungen: Geld vom Chef nicht liegen lassen

Vermögenswirksame Leistungen: Geld vom Chef nicht liegen lassen

Es gibt einen Sparvorteil, den erstaunlich viele Beschäftigte einfach verfallen lassen: die vermögenswirksamen Leistungen, kurz VL. Dabei handelt es sich um Geld, das der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt zahlt – wenn man es denn abruft.

Was VL sind

Vermögenswirksame Leistungen sind ein monatlicher Zuschuss von bis zu 40 Euro, den viele Arbeitgeber laut Tarif- oder Arbeitsvertrag zahlen. Voraussetzung ist, dass Sie einen passenden Sparvertrag abschließen und der Arbeitgeber dort einzahlt. Wer nicht nachfragt, lässt dieses Geld schlicht liegen.

Welche Anlageformen möglich sind

  • VL-Fondssparplan: meist ein Aktienfonds oder ETF, mit langfristig den besten Renditechancen.
  • Banksparplan: sicher, aber bei niedrigen Zinsen wenig ertragreich.
  • Bausparvertrag oder Tilgung eines Immobilienkredits, wenn ein Hauskauf ansteht.

Für den langfristigen Vermögensaufbau ist der Fondssparplan in der Regel die sinnvollste Wahl, da die VL ohnehin sechs Jahre lang gebunden sind.

Die Arbeitnehmersparzulage als Extra

Wer unter bestimmten Einkommensgrenzen liegt, bekommt zusätzlich eine staatliche Förderung: die Arbeitnehmersparzulage. Bei einem VL-Fondssparplan beträgt sie 20 Prozent auf bis zu 400 Euro im Jahr. Das ist geschenktes Geld vom Staat obendrauf – die Zulage beantragen Sie einfach mit der Steuererklärung.

So holen Sie sich das Geld

Fragen Sie in der Personalabteilung, ob und in welcher Höhe Ihnen VL zustehen. Schließen Sie dann einen geeigneten Vertrag ab und teilen Sie dem Arbeitgeber die Kontodaten mit. Mehr ist nicht nötig – und Sie sichern sich einen Zuschuss, den viele Kollegen ungenutzt verschenken.

So holen Sie sich das Geld vom Arbeitgeber

Viele Beschäftigte wissen nicht, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Ein kurzer Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag oder eine Nachfrage in der Personalabteilung schafft Klarheit. Steht Ihnen der Zuschuss zu, schließen Sie einen passenden Sparvertrag ab und teilen dem Arbeitgeber die Kontodaten mit – mehr ist nicht nötig, und der Zuschuss fließt jeden Monat zusätzlich.

Die staatliche Förderung obendrauf

  • Arbeitnehmersparzulage: 20 Prozent auf bis zu 400 Euro jährlich bei einem VL-Fondssparplan, sofern Sie unter den Einkommensgrenzen liegen.
  • Wohnungsbauprämie: möglich bei Bausparverträgen.
  • Beantragung: einfach über die jährliche Steuererklärung.

Für den langfristigen Vermögensaufbau ist der Fondssparplan meist die beste Wahl, da die VL ohnehin mehrere Jahre gebunden sind und Aktien über diesen Zeitraum die höchsten Ertragschancen bieten. Wer die Leistungen ungenutzt lässt, verschenkt schlicht Geld, das ihm zusteht.