Verträge haben eine unangenehme Eigenschaft: Sie laufen weiter, auch wenn man sie längst vergessen hat. Der Jahreswechsel ist der ideale Anlass, einmal gründlich aufzuräumen und stillschweigende Kosten zu stoppen.
Alle Verträge sichtbar machen
Beginnen Sie mit einer vollständigen Liste. Gehen Sie dafür die Kontoauszüge und Lastschriften der letzten zwölf Monate durch. Oft tauchen dabei Abos auf, an die man gar nicht mehr gedacht hat:
- Streaming-Dienste, die sich überschneiden
- Fitnessstudio-Mitgliedschaften ohne Besuche
- Software-Abos und Apps mit automatischer Verlängerung
- Zeitschriften und Mitgliedschaften
Die Kündigungsregeln kennen
Seit der Reform des Vertragsrechts dürfen sich viele Verbraucherverträge nach der ersten Laufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind dann monatlich kündbar. Außerdem müssen Anbieter für online geschlossene Verträge einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton bereitstellen. Das erleichtert das Ausmisten erheblich.
Bessere Konditionen aushandeln
Nicht jeder Vertrag muss weg. Bei Telefon, Internet oder Versicherungen lohnt vor der Verlängerung ein Anruf. Wer mit einem Wechsel ankündigt, bekommt oft einen besseren Tarif oder einen Rabatt – Bestandskunden zahlen sonst häufig mehr als Neukunden.
Ein System für die Zukunft
Damit das Aufräumen nicht jedes Jahr von vorn beginnt, hilft eine einfache Übersicht mit Vertragsende und Kündigungsfrist. Eine Erinnerung im Kalender rund zwei Monate vor Ablauf genügt, um nie wieder in eine ungewollte Verlängerung zu rutschen. So bleibt das Geld für das, was Sie wirklich nutzen.
Bessere Konditionen aktiv aushandeln
Nicht jeder Vertrag muss gekündigt werden. Bei Telefon, Internet, Strom oder Versicherungen lohnt vor der Verlängerung ein Anruf. Wer glaubhaft mit einem Wechsel rechnet, bekommt häufig einen besseren Tarif, einen Rabatt oder mehr Leistung zum gleichen Preis. Bestandskunden zahlen sonst oft mehr als Neukunden – ein kurzes Gespräch kann sich also bezahlt machen.
Neue Rechte beim Kündigen nutzen
- Monatliche Kündbarkeit: Viele Verträge verlängern sich nach der ersten Laufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit.
- Kündigungsbutton: Online geschlossene Verträge müssen einen leicht auffindbaren Button bieten.
- Kürzere Fristen: Die Kündigungsfrist beträgt nach der Erstlaufzeit oft nur noch einen Monat.
Damit das Aufräumen nicht jedes Jahr von vorn beginnt, hilft eine einfache Übersicht mit Vertragsende und Kündigungsfrist. Eine Kalendererinnerung rund zwei Monate vor Ablauf genügt, um nie wieder in eine ungewollte und teure Verlängerung zu rutschen.