Wer im September einen Blick auf seine Kontoauszüge wirft, sieht in diesem Jahr zwei fast gegensätzliche Bewegungen gleichzeitig: Die Stromrechnung wird für die meisten Haushalte 2026 günstiger, während viele Gaskunden mit höheren Kosten rechnen müssen. Beide Entwicklungen hängen an derselben Stellschraube – den Netzentgelten –, laufen aber in entgegengesetzte Richtungen. Wer das nicht weiß und seinen Vertrag einfach laufen lässt, verschenkt bei Strom eine Entlastung, die der Anbieter nicht automatisch weitergibt, und wird bei Gas womöglich von einer Preiserhöhung überrascht, gegen die es ein klares Gegenmittel gibt.

Der ungewöhnliche Doppeleffekt: Strom günstiger, Gas teurer
Zum Jahreswechsel 2025/2026 hat der Bund 6,5 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitgestellt, um die Übertragungsnetzkosten zu bezuschussen. Das Ergebnis: Die Stromnetzentgelte sinken 2026 im bundesweiten Schnitt um rund 15 Prozent, eine Kilowattstunde wird dadurch rechnerisch etwa zwei Cent billiger. Für eine dreiköpfige Familie mit 4.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch macht das nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox rund 75 Euro im Jahr aus, für Einzelhaushalte liegt die Entlastung bei etwa 28 Euro. Die Bundesregierung selbst rechnet optimistischer und kommt für einen Haushalt mit 3.500 Kilowattstunden Jahresverbrauch auf eine Entlastung von bis zu 100 Euro. Unabhängig davon, welcher Berechnung Sie folgen, bleibt der Grundtrend derselbe: In fast 97 Prozent aller Orte in Deutschland sinken die Strompreise 2026 spürbar, und zwar unabhängig davon, ob Sie in der Großstadt oder auf dem Land wohnen. Wie stark die Entlastung bei Ihnen konkret ausfällt, hängt am Ende vom regionalen Netzbetreiber ab, denn die Netzentgelte unterscheiden sich von Region zu Region teils erheblich.
Bei Gas verläuft die Rechnung genau andersherum. Die Gasnetzentgelte steigen 2026 vielerorts, was den durchschnittlichen Gaspreis rechnerisch um 2,7 Prozent auf 11,37 Cent pro Kilowattstunde treibt. Ein Ausgleich kommt zum 1. Januar 2026 durch den Wegfall der Gasspeicherumlage, der eine Familie im Schnitt um 69 Euro brutto entlastet – fast genug, um den Netzentgelt-Anstieg auf dem Papier zu neutralisieren. Auf dem Papier heißt hier wörtlich: Wie stark die tatsächliche Jahresrechnung ausschlägt, hängt vom Netzgebiet ab, und die Unterschiede zwischen einzelnen Regionen sind erheblich.
Was das für Ihre nächste Abrechnung bedeutet
Im April 2026 lag der Gasnetzentgelt-Durchschnitt bei 2,84 Cent pro Kilowattstunde für einen Haushalt mit 15.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch, der Gaspreis selbst bei 11,63 Cent pro Kilowattstunde – macht bei diesem Verbrauch gut 2.326 Euro im Jahr. Rund ein Viertel der Gas-Grundversorger hat zum Jahreswechsel Preissenkungen von durchschnittlich 6,4 Prozent angekündigt, während andere Versorger im selben Zeitraum Preiserhöhungen in ähnlicher Höhe umgesetzt haben. Es kommt also fast ausschließlich darauf an, in welchem Netzgebiet Sie wohnen und bei welchem Anbieter Sie aktuell unter Vertrag stehen.
Grundversorgung: Jeder fünfte Haushalt zahlt noch den teuersten Tarif
Laut Bundesnetzagentur beziehen rund 22 Prozent aller deutschen Haushalte ihren Strom weiterhin über die Grundversorgung – meist, weil sie nach dem Einzug nie aktiv einen Vertrag abgeschlossen haben, sondern automatisch beim örtlichen Grundversorger gelandet sind. Im Juli 2026 lag der durchschnittliche Arbeitspreis in der Grundversorgung bei 37,28 Cent pro Kilowattstunde, während Festpreis-Tarife für Neukunden im Schnitt nur 32,71 Cent kosteten. Zum Jahresanfang war der Unterschied sogar noch größer: Im Januar 2026 verlangten Grundversorger noch durchschnittlich 39,81 Cent, sind seither also selbst schon um mehr als sechs Prozent gesunken – bleiben aber trotzdem die teuerste reguläre Option auf dem Markt. Wer in der Grundversorgung bleibt, zahlt damit strukturell mehr, ohne dafür eine Gegenleistung wie eine längere Preisgarantie oder besonderen Kundenservice zu bekommen; rechtlich ist die Grundversorgung ein reiner Auffangtarif ohne Mindestlaufzeit, gedacht als Übergangslösung und nicht als Dauerzustand.
Warum Bestandskunden trotzdem oft draufzahlen
Sinkende Netzentgelte fließen nicht automatisch in Ihren bestehenden Vertrag ein. Energieversorger sind gesetzlich nicht verpflichtet, Kostensenkungen sofort an Bestandskunden weiterzugeben, denn neue Netzentgelte wirken sich zunächst nur auf die Kalkulation neuer Tarife aus, die ein Anbieter seinen Neukunden anbietet. Wer seit zwei oder drei Jahren im selben Vertrag sitzt und ihn nie gekündigt hat, bezahlt in vielen Fällen weiterhin einen Preis, der noch auf den alten, höheren Netzentgelten basiert. Alternative Tarife liegen aktuell 20 bis 30 Prozent unter dem, was viele Grundversorger ihren Bestandskunden berechnen, und dieser Abstand ist in den vergangenen Monaten eher gewachsen als geschrumpft. Besonders deutlich wird das bei Kunden, die vor Jahren aus reiner Bequemlichkeit in der Grundversorgung geblieben sind, weil ein Wechsel damals wie unnötiger Aufwand wirkte. Diese Bequemlichkeit kostet inzwischen echtes Geld, oft mehrere Hundert Euro im Jahr, ohne dass sich am eigentlichen Verbrauch irgendetwas geändert hätte. Ein einziger Blick ins Vergleichsportal reicht meistens aus, um zu sehen, wie groß die Lücke tatsächlich geworden ist.
Das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung – Ihr wichtigster Hebel
Dieses Recht kennt kaum jemand, dabei ist es der wirksamste Hebel gegen eine plötzliche Preiserhöhung.
Kündigt Ihnen Ihr Versorger eine Preiserhöhung an, steht Ihnen laut Paragraf 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes ein Sonderkündigungsrecht zu, unabhängig von der regulären Kündigungsfrist im Vertrag. Sie haben ab Zugang des Schreibens in der Regel 14 Tage Zeit, den Vertrag zu kündigen, und der Wechsel wird zum Zeitpunkt wirksam, an dem die neuen Preise gelten sollen – Sie zahlen also keinen einzigen Tag zum erhöhten Tarif. In der Grundversorgung muss Sie Ihr Anbieter laut Paragraf 5 Absatz 2 der Strom- beziehungsweise Gasgrundversorgungsverordnung mindestens sechs Wochen vor einer Preisänderung schriftlich informieren, außerhalb der Grundversorgung reicht dagegen ein Monat Vorlauf.
Nach Berechnungen von Verbraucherportalen kann der Wechsel aus der Grundversorgung in den günstigsten verfügbaren Neukundentarif mit Preisgarantie die Jahreskosten einer Musterfamilie um bis zu 743 Euro senken. Im Herbst 2025 lag das durchschnittliche Sparpotenzial durch einen rechtzeitigen Wechsel bei 18 Prozent beim Strom und bei 20 Prozent beim Gas – Zahlen, die sich 2026 angesichts der auseinanderlaufenden Preisentwicklung eher noch vergrößern dürften als schrumpfen.
Wann sich das Warten trotzdem lohnt
Nicht jeder sollte jetzt sofort kündigen. Wer erst im Frühjahr 2026 einen neuen Vertrag mit zwölf oder vierundzwanzig Monaten Preisgarantie abgeschlossen hat, sitzt in der Regel bereits auf einem Tarif, der die niedrigeren Netzentgelte schon eingepreist hat – eine vorzeitige Kündigung würde hier oft nur eine Vertragsstrafe auslösen, ohne dass am Ende mehr Geld übrig bleibt. Prüfen Sie in diesem Fall zuerst das Laufzeitende Ihres aktuellen Vertrags und vergleichen Sie erst kurz davor neu, statt aus reiner Wechsellaune heraus zu kündigen. Eine Ausnahme bleibt trotzdem das Sonderkündigungsrecht: Erhöht auch ein solcher Fixpreisanbieter mitten in der Laufzeit unerwartet die Grundgebühr oder führt neue Nebenkosten ein, greift dasselbe Recht wie bei der Grundversorgung, und ein Vergleich lohnt sich dann sofort wieder.
Grundpreis und Arbeitspreis: Die zwei Zahlen, die den Vertrag wirklich bestimmen
Jeder Strom- und Gasvertrag besteht aus zwei Bausteinen: dem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde, der mit dem tatsächlichen Verbrauch steigt und fällt, und dem Grundpreis, einer monatlichen Pauschale, die Sie unabhängig davon zahlen, ob Sie viel oder wenig verbrauchen. Aktuelle Vergleiche zeigen bei den günstigsten Fixpreistarifen Arbeitspreise ab etwa 19 bis 21 Cent pro Kilowattstunde bei Grundpreisen zwischen 7 und 14 Euro im Monat – deutlich unter dem Grundversorgungs-Schnitt von 13,76 Euro Grundpreis und 37,28 Cent Arbeitspreis. Ein niedriger Grundpreis lohnt sich vor allem für Ein- und Zweipersonenhaushalte mit geringem Verbrauch, während bei einer vierköpfigen Familie mit hohem Jahresverbrauch ein etwas höherer Grundpreis in Kombination mit einem sehr niedrigen Arbeitspreis am Ende günstiger sein kann. Verlassen Sie sich deshalb nie auf den beworbenen Cent-Betrag allein, sondern lassen Sie sich vom Vergleichsportal die Jahresgesamtkosten für Ihren exakten Verbrauch ausrechnen, inklusive und exklusive Neukundenbonus. Ein Neukundenbonus verzerrt diesen Vergleich besonders stark, wenn er als Sofortbonus schon bei Vertragsabschluss verrechnet wird, statt erst nach zwölf Monaten Vertragstreue ausgezahlt zu werden – im ersten Fall profitieren Sie sofort, im zweiten Fall nur, wenn Sie tatsächlich das ganze Jahr beim Anbieter bleiben, was die Bonuszahlung faktisch an eine Mindestlaufzeit koppelt, ohne dass diese so genannt wird.
So gehen Sie beim Vergleich konkret vor
- Aktuellen Verbrauch aus der letzten Jahresabrechnung notieren – Vergleichsportale wie Verivox oder Check24 brauchen die exakte Kilowattstundenzahl, nicht den Durchschnittswert von der Website des Versorgers
- Tarife mit echter Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten filtern, nicht nur Lockangebote mit hohem Neukundenbonus im ersten Jahr
- Abschlagszahlung realistisch ansetzen, nicht am unteren Rand der Prognose des Anbieters
- Kündigungsschreiben bei einem Sonderkündigungsrecht wegen Preiserhöhung selbst verschicken, statt es dem neuen Anbieter zu überlassen – dessen automatischer Kündigungsservice arbeitet meist mit der regulären, längeren Frist, und genau das kostet Sie im Zweifel mehrere Wochen zum alten, teureren Preis
- Kündigungsbestätigung schriftlich einfordern und bis zum Vertragsende aufbewahren
Worauf Sie bei einem neuen Vertrag achten sollten
Verzichten Sie auf Tarife mit Vorkasse oder Kaution – bei seriösen Anbietern ist eine monatliche Abschlagszahlung im Nachhinein Standard, und Vorkasse-Modelle sind in den vergangenen Jahren wiederholt mit Anbieterpleiten aufgefallen, bei denen Kunden ihr Geld nicht zurückbekamen. Die bessere Wahl ist ein Tarif mit Preisgarantie über die volle Vertragslaufzeit, auch wenn der Grundpreis auf den ersten Blick ein paar Euro höher liegt als beim günstigsten Lockangebot – ein Neukundenbonus, der erst nach zwölf Monaten Treue ausgezahlt wird, bringt wenig, wenn der Anbieter zwischenzeitlich insolvent geht. Ein Blick auf die Vertragslaufzeit lohnt sich ebenfalls: Automatische Verlängerungen um zwölf weitere Monate sind in der Grundversorgung unüblich, bei Sonderverträgen aber weit verbreitet und stehen meist im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wer seinen Vertrag noch nie verglichen hat, sollte genau jetzt anfangen – vor den ersten kalten Wochen, nicht während der ersten hohen Abschlagsrechnung im November.