Frühstartrente: Kabinett beschließt Gesetzentwurf – was Eltern jetzt tatsächlich tun sollten

Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Frühstartrente beschlossen – zehn Euro Staatsförderung im Monat pro Kind. Was das für Familien konkret bedeutet und welche Alternativen schon heute funktionieren.

Frühstartrente: Kabinett beschließt Gesetzentwurf – was Eltern jetzt tatsächlich tun sollten

Am Mittwoch dieser Woche hat das Bundeskabinett in Berlin einen Gesetzentwurf beschlossen, der praktisch jede Familie mit kleinen Kindern betrifft – und trotzdem wissen die wenigsten Eltern, was davon ab sofort tatsächlich zu tun ist. Der Entwurf zur Frühstartrente sieht vor, dass der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot für jedes Kind einzahlt, beginnend mit dem sechsten Geburtstag und endend mit dem achtzehnten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil begründete den Schritt mit mehr Chancengleichheit: „Mit der Frühstartrente geben wir jedem Kind in Deutschland ein Startkapital für die eigene Altersvorsorge", sagte er nach der Kabinettssitzung. Bis das Geld tatsächlich fließt, vergehen allerdings noch Monate – und genau in dieser Übergangsphase entscheidet sich, ob Familien von der Reform profitieren oder sie einfach an sich vorbeiziehen lassen.

Zehn Euro im Monat, aber erst ab dem sechsten Geburtstag

Konkret heißt das: Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt werden, sind die ersten Anspruchsberechtigten. Für sie soll die Förderung rückwirkend zum 1. Januar 2026 gezahlt werden, selbst wenn das Gesetz erst 2027 tatsächlich in Kraft tritt. Jedes Jahr kommt der nächste Jahrgang hinzu, sodass ab 2029 auch ältere Kinder bis zum 17. Lebensjahr rückwirkend in das Programm aufgenommen werden sollen. Wer die volle Laufzeit von sechs bis achtzehn mitnimmt, kommt auf staatliche Einzahlungen von maximal 1.440 Euro – eine Summe, die durch den Zinseszinseffekt bis zur Rente rechnerisch deutlich wachsen kann, aber eben nur rechnerisch, denn seriös vorhersagen, wie sich Aktienmärkte über fünfzig Jahre entwickeln, kann niemand.

Eltern, Großeltern oder Paten dürfen zusätzlich einzahlen – bis zu 6.840 Euro pro Kalenderjahr, auch schon vor dem 18. Geburtstag des Kindes. Wer kein eigenes Depot einrichtet, verliert die Förderung trotzdem nicht: Für diese Kinder plant der Bund eine kollektive Auffanglösung, bei der die Bundesbank das Geld in einem Sondervermögen zu hundert Prozent in Aktien anlegt, bis es spätestens zum 25. Geburtstag in einen individuellen Altersvorsorgevertrag übertragen wird. Während der gesamten Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, ausgezahlt wird das Kapital erst zum Renteneintritt – ein früherer Zugriff, etwa für die erste Wohnung oder das Studium, ist im aktuellen Entwurf ausdrücklich nicht vorgesehen.

Woher die Idee stammt und warum es plötzlich schnell geht

Die Frühstartrente steht bereits im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom April 2025, blieb dort aber monatelang eine vage Absichtserklärung ohne Zeitplan. Erst im Dezember 2025 beschloss das Kabinett die Eckpunkte, am 21. Juli 2026 folgte der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium, und keine drei Wochen später stand bereits der Kabinettsbeschluss – ein für deutsche Verhältnisse ungewöhnliches Tempo, das in Berlin vor allem mit dem Wunsch erklärt wird, das Gesetzgebungsverfahren noch 2026 abzuschließen. Parallel arbeitet die Regierung an einem zweiten, eng verwandten Baustein: dem neuen Altersvorsorgedepot für Erwachsene, das den gescheiterten Riester-Vertrag ablösen und ebenfalls stärker auf Aktien und ETFs statt auf teure Versicherungsprodukte setzen soll. Beide Reformen sollen nach aktuellem Stand zum 1. Januar 2027 gemeinsam an den Start gehen, auch wenn sich dieser Termin angesichts des noch ausstehenden parlamentarischen Verfahrens durchaus verschieben kann.

Für Familien mit einem sechsjährigen Kind bedeutet das ganz praktisch: Wer im Jahr 2026 selbst schon ein Depot bespart, sitzt bei der offiziellen Einführung nicht auf einem leeren Konto, sondern kann die rückwirkende Zahlung später einfach obendrauf bekommen, sobald die Auszahlungsmodalitäten feststehen. Wie genau der Transfer der staatlichen zehn Euro in ein bereits bestehendes privates Depot technisch ablaufen soll, ist im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums noch nicht abschließend geregelt – ein Punkt, an dem sich in den kommenden parlamentarischen Beratungen noch einiges verändern kann.

Verbraucherschützer warnen vor der Vertriebsfalle

Nicht alle sind zufrieden mit dem Entwurf. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg reichte Ende Juli eine ausführliche Stellungnahme zum Referentenentwurf ein und kritisiert, dass die Frühstartrente an die bestehenden Vertriebsstrukturen der privaten Altersvorsorge gekoppelt bleibt – also an genau den Markt, dem Verbraucherschützer seit Jahrzehnten hohe Kosten und intransparente Provisionen vorwerfen. Auch Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, äußerte sich öffentlich kritisch zu einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs. Der Rechtsexperte Niels Nauhauser brachte die Sorge gegenüber t-online auf den Punkt: Das Beratungsgespräch für das Kinderdepot dürfe nicht zur Gelegenheit werden, Eltern zusätzliche, provisionsträchtige Rentenversicherungen oder Fondssparpläne zu verkaufen.

Das zehn-Euro-Startkapital soll vollständig beim Kind ankommen – nicht bei der Vertriebsprovision des Beraters.

Was Eltern schon heute tun können, ohne auf den Bundestag zu warten

Wer nicht bis 2027 warten will, kann schon jetzt ein Depot für sein Kind eröffnen – unabhängig davon, wie der Gesetzentwurf am Ende aussieht. Der Markt für Kinderdepots ist in den vergangenen Jahren deutlich in Bewegung geraten, seit Neobroker wie Trade Republic und Scalable Capital kostenlose Depotführung und gebührenfreie ETF-Sparpläne anbieten. Beim Trade Republic Kinderdepot etwa kostet ein Kauf oder Verkauf pauschal einen Euro, ETF-Sparpläne ab einer monatlichen Mindestrate von nur einem Euro laufen komplett kostenfrei, und bei ausgewählten Vanguard-ETFs erstattet der Broker über das sogenannte „Kindergeld"-Programm sogar die laufenden Produktkosten und reinvestiert sie automatisch bis zum achtzehnten Geburtstag. Scalable Capital wiederum verlangt für sein Kinderdepot 99 Cent pro Order über die Handelsplätze Gettex oder Tradegate, während sämtliche Sparpläne dort ebenfalls gebührenfrei bleiben.

  • Consorsbank Junior-Depot: kostenlose Depotführung, ETF-Sparpläne ohne Ausführungsgebühr, inklusive verknüpftem Tagesgeldkonto mit aktuell bis zu 3,60 Prozent Zinsen.
  • ING Direkt-Depot Junior: alle ETF-Sparpläne gebührenfrei besparbar, Einmalanlagen kosten dagegen 4,90 Euro plus 0,25 Prozent des Ordervolumens, maximal 69,90 Euro.
  • 1822direkt Kinderdepot: kostenlose Depotführung für Neueröffnungen und bis zu 3,20 Prozent Zinsen auf dem gekoppelten Tagesgeldkonto für die ersten sechs Monate.
  • Und wer der eigenen Sparkasse vor Ort treu bleiben möchte, bekommt dort zwar ausführliche Beratung zur Frühstartrente, aber noch kein vergleichbar günstiges ETF-Angebot für Minderjährige – die klassischen Filialbanken und auch die Deutsche Bank hinken den Neobrokern bei den Gebühren für Kinderdepots spürbar hinterher.

Für die meisten Familien ist ein kostenloses Wertpapierdepot bei einem Neobroker aktuell die bessere Wahl als das Warten auf den fertigen Gesetzestext. Verzichten Sie dabei auf Kapitallebensversicherungen oder fondsgebundene Rentenversicherungen, die manche Berater parallel zum Kinderdepot anbieten – die Abschluss- und Verwaltungskosten dieser Produkte fressen bei einem Sparhorizont von zwölf Jahren einen erheblichen Teil der möglichen Rendite auf.

Was mit dem Depot nach dem 18. Geburtstag passiert

Sobald ein Kind volljährig wird, endet die staatliche Einzahlung – das Depot selbst bleibt aber bestehen und wird laut Referentenentwurf automatisch in einen regulären, zertifizierten Altersvorsorgevertrag überführt. Bis dahin sind bereits maximal 1.440 Euro an staatlicher Förderung zusammengekommen, dazu kommen sämtliche freiwilligen Beiträge der Eltern und die Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien-ETFs. Wer beispielsweise ab dem sechsten Geburtstag zusätzlich zwanzig Euro im Monat aus eigener Tasche beisteuert, hat nach zwölf Jahren rund 2.880 Euro an eigenem Kapital eingezahlt – ohne jede Annahme über künftige Kursgewinne, rein als nominale Sparsumme. Das Kapital bleibt bis zum gesetzlichen Renteneintritt gesperrt; ein vorzeitiger Zugriff, etwa für den Führerschein, die erste eigene Wohnung oder ein Auslandssemester, ist nach dem aktuellen Gesetzentwurf ausgeschlossen. Genau das ist der Punkt, an dem sich in Familien häufig die Meinungen scheiden: Für die einen ist die Sperrfrist der Kern des Konzepts, weil sie verhindert, dass das Geld für kurzfristige Wünsche draufgeht. Für andere fühlt es sich seltsam an, einem Sechsjährigen ein Konto einzurichten, das er frühestens mit über sechzig Jahren jemals zu Gesicht bekommt.

Was noch offen ist

Der Kabinettsbeschluss ist noch nicht das letzte Wort. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen, und einzelne Details stehen weiterhin zur Debatte – etwa ein diskutierter Zuschlag von fünf Euro monatlich für einkommensschwache Familien, der bislang nicht beschlossen ist. Auch ob ein fester Wohnsitz in Deutschland zur Voraussetzung wird oder zusätzlich der Bezug von Kindergeld geprüft werden muss, ist nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch offen. Wer also schon jetzt ein Depot für sein Kind eröffnet, sollte das in erster Linie als eigenständige Geldanlage betrachten – und die staatliche Förderung als möglichen Bonus, der irgendwann obendrauf kommt, nicht als Planungsgrundlage für die nächsten zwölf Monate.

Am Ende bleibt eine einfache Rechnung: Zehn Euro im Monat sind kein Vermögen, aber über zwölf Jahre hinweg diszipliniert bespart und mit eigenen Beiträgen ergänzt, kann daraus für ein Kind mehr werden als jedes Sparbuch, das die Großeltern früher eröffnet haben.