Kinder kosten Geld – das weiß jede Familie. Der Staat unterstützt deshalb mit zwei Instrumenten: dem Kindergeld und dem Kinderfreibetrag. Beide hängen zusammen, und es lohnt sich zu verstehen, wie sie wirken.
Das Kindergeld
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und ist für die meisten Familien die spürbarste Unterstützung. Es gibt es für jedes Kind bis zum 18. Geburtstag, bei Ausbildung oder Studium sogar bis 25. Beantragt wird es bei der Familienkasse – wer es versäumt, kann es nur begrenzt rückwirkend nachfordern.
Der Kinderfreibetrag
Alternativ gibt es den Kinderfreibetrag, der das zu versteuernde Einkommen senkt. Er wirkt sich erst bei höherem Einkommen stärker aus als das Kindergeld. Wichtig: Sie bekommen nicht beides zugleich – der Freibetrag tritt an die Stelle des Kindergeldes.
Die Günstigerprüfung
Sie müssen sich nicht entscheiden. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt die für Sie vorteilhaftere Variante. Bei den meisten Familien bleibt es beim Kindergeld; erst ab einem bestimmten Einkommen bringt der Freibetrag mehr.
Weitere Entlastungen im Blick
- Kinderbetreuungskosten für Kita und Hort lassen sich als Sonderausgaben absetzen.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt zusätzlich die Steuer.
- Ausbildungsfreibeträge kommen bei volljährigen Kindern in Ausbildung infrage.
Wer alle Möglichkeiten kennt und in der Steuererklärung angibt, holt für die Familie das Maximum heraus.
Wie die Günstigerprüfung funktioniert
Sie müssen sich nicht zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag entscheiden. Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung durch und wählt die für Sie vorteilhaftere Variante. Bei den meisten Familien bleibt es beim Kindergeld; erst ab einem höheren Einkommen bringt der Freibetrag mehr, weil er das zu versteuernde Einkommen stärker senkt.
Weitere Entlastungen im Blick
- Kinderbetreuungskosten für Kita und Hort als Sonderausgaben.
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt zusätzlich die Steuer.
- Ausbildungsfreibetrag bei volljährigen Kindern in Ausbildung.
Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und sollte zügig bei der Familienkasse beantragt werden, da eine rückwirkende Zahlung nur begrenzt möglich ist. Wer alle Möglichkeiten kennt und in der Steuererklärung angibt, holt für die Familie das Maximum heraus – oft mehrere Hundert Euro, die sonst ungenutzt blieben.
Unterm Strich lohnt es sich, alle Entlastungen zu kennen und in der Steuererklärung anzugeben – so sichert sich die Familie verlässlich jeden Euro, der ihr zusteht, statt ihn ungenutzt zu lassen.