Nebenkostenabrechnung prüfen: So holen Mieter ihr Geld zurück

Nebenkostenabrechnung prüfen: So holen Mieter ihr Geld zurück

Einmal im Jahr flattert sie ins Haus: die Nebenkostenabrechnung. Viele Mieter überweisen eine Nachzahlung, ohne genau hinzusehen. Dabei ist Schätzungen zufolge etwa jede zweite Abrechnung fehlerhaft – ein Blick lohnt sich also fast immer.

Die Fristen kennen

Der Vermieter muss die Abrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Kommt sie später, müssen Sie eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr leisten. Umgekehrt haben Sie als Mieter zwölf Monate Zeit, Einwände zu erheben.

Was umgelegt werden darf

Nur die im Mietvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Betriebskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Dazu zählen etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausreinigung und Grundsteuer. Nicht umlagefähig sind dagegen:

  • Verwaltungskosten des Vermieters
  • Reparaturen und Instandhaltung
  • Kosten für leerstehende Wohnungen

Schritt für Schritt prüfen

Vergleichen Sie zunächst den Verteilerschlüssel und Ihre Wohnfläche mit dem Mietvertrag. Prüfen Sie, ob die Vorauszahlungen korrekt angerechnet wurden, und vergleichen Sie die Summen mit dem Vorjahr. Auffällige Sprünge bei einzelnen Posten sind ein Warnsignal. Bei berechtigten Zweifeln haben Sie das Recht, die Originalbelege einzusehen.

Im Zweifel widersprechen

Finden Sie Fehler, legen Sie schriftlich und fristgerecht Widerspruch ein und fordern Sie eine Korrektur. Wer unsicher ist, kann sich an einen Mieterverein wenden. Schon das Aufdecken eines falschen Verteilerschlüssels kann eine vermeintliche Nachzahlung in eine Erstattung verwandeln.

Diese Posten dürfen nicht umgelegt werden

Nur die im Mietvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Betriebskosten dürfen auf Mieter umgelegt werden – etwa Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Grundsteuer. Nicht umlagefähig sind dagegen Verwaltungskosten des Vermieters, Reparaturen und Instandhaltung sowie Kosten für leerstehende Wohnungen. Tauchen solche Positionen in Ihrer Abrechnung auf, lohnt sich ein genauer Blick und gegebenenfalls ein Widerspruch.

Schritt für Schritt prüfen

  • Verteilerschlüssel und Wohnfläche mit dem Mietvertrag abgleichen.
  • Vorauszahlungen auf korrekte Anrechnung kontrollieren.
  • Mit dem Vorjahr vergleichen: auffällige Sprünge sind ein Warnsignal.

Bei berechtigten Zweifeln haben Sie das Recht, die Originalbelege einzusehen. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich und fristgerecht erheben – Sie haben dafür zwölf Monate Zeit. Wer unsicher ist, kann sich an einen Mieterverein wenden. Schon ein falscher Verteilerschlüssel kann eine vermeintliche Nachzahlung in eine Erstattung verwandeln.

Unterm Strich lohnt sich der prüfende Blick fast immer: Eine halbe Stunde Aufwand pro Jahr kann eine fehlerhafte Nachforderung abwenden oder sogar in eine Rückzahlung verwandeln.