Der Riester-Vertrag, der seit Jahren nur Kosten frisst
Irgendwann im Frühsommer landet die jährliche Standmitteilung im Briefkasten, und bei vielen Riester-Sparern stellt sich dasselbe ungute Gefühl ein: Der Vertrag läuft, die Zulagen tröpfeln rein, aber der ausgewiesene Wert wächst kaum. Wer 2008 abgeschlossen hat, zahlt heute oft noch eine garantierte Verzinsung von vier oder mehr Prozent auf den Sparanteil – nur eben nach Abzug von Abschluss- und Verwaltungskosten, die einen erheblichen Teil davon wieder auffressen. Genau deshalb sitzen Millionen Menschen auf Verträgen, die sie weder mit Begeisterung weiterführen noch guten Gewissens auflösen. Die Politik diskutiert seit Jahren über eine Reform oder gar Abschaffung des Riester-Neugeschäfts, und solange nichts entschieden ist, bleibt die Entscheidung an Ihnen hängen. Drei Wege stehen offen: weiterzahlen, beitragsfrei stellen oder kündigen. Jeder hat eine andere steuerliche und finanzielle Logik, und der falsche Schritt kostet schnell vierstellige Beträge.
Vorweg eine Klarstellung, die in fast jeder Beratung untergeht: Kündigen ist meistens die teuerste Variante. Trotzdem wird sie am häufigsten gewählt, weil sie sich am befreiendsten anfühlt. Bevor Sie diesen Schritt gehen, lohnt sich ein nüchterner Blick auf die Zahlen.
Was die staatliche Förderung wirklich wert ist
Die Riester-Förderung besteht aus zwei Bausteinen, und beide sind 2026 unverändert geblieben. Die Grundzulage liegt bei 175 Euro pro Jahr, die Kinderzulage bei 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind beziehungsweise 185 Euro für ältere Kinder. Eine Familie mit zwei Kindern kann also bis zu 775 Euro jährlich an Zulagen einsammeln – vorausgesetzt, sie zahlt den Mindesteigenbeitrag von vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens ein, gedeckelt bei 2.100 Euro inklusive Zulagen.
Für Geringverdiener und kinderreiche Haushalte ist Riester deshalb nach wie vor schwer zu schlagen. Wer mit einem kleinen Eigenbeitrag mehrere Hundert Euro Zulagen abgreift, erzielt eine Rendite, die kein Tagesgeldkonto und kaum ein ETF garantiert mitbringt. Für einen kinderlosen Alleinstehenden mit gutem Gehalt sieht die Rechnung dagegen ernüchternd aus: 175 Euro Grundzulage stehen oft jährlichen Verwaltungskosten und einer mageren Verzinsung gegenüber, die den Vorteil weitgehend neutralisieren.
Die unbequeme Wahrheit liegt also nicht im Produkt selbst, sondern in Ihrer Lebenssituation. Riester belohnt Kinder und niedrige Einkommen – und bestraft tendenziell den gut verdienenden Single mit einem alten, kostenintensiven Vertrag.
Variante 1: Weiterzahlen – aber nur, wenn die Zahlen stimmen
Weiterzahlen ergibt Sinn, wenn Sie die volle Zulage ausschöpfen und Ihr Vertrag eine ordentliche Garantieverzinsung aus den Jahren vor 2012 mitbringt. Alte Verträge der Allianz, der DWS Riester-Rente Premium oder klassische Banksparpläne der Sparkassen hatten teilweise Garantiezinsen von 2,25 bis 4 Prozent festgeschrieben – ein Niveau, das im Neugeschäft 2026 niemand mehr anbietet. Diese Garantie gilt lebenslang auf den bereits eingezahlten und künftigen Sparanteil. Wer so einen Vertrag besitzt, sollte ihn nicht leichtfertig aufgeben.
Prüfen Sie konkret diese Punkte, bevor Sie weiterzahlen:
- Schöpfen Sie die Zulagen voll aus? Wenn nicht, erhöhen Sie den Eigenbeitrag auf die vollen vier Prozent – alles andere verschenkt bares Geld.
- Haben Sie den Dauerzulagenantrag gestellt? Ohne ihn müssen Sie die Zulage jedes Jahr neu beantragen, und vergessene Anträge verfallen nach Ablauf der Frist ersatzlos.
- Wie hoch ist der garantierte Rechnungszins in Ihrem konkreten Vertrag? Steht er bei 0,25 Prozent wie im aktuellen Neugeschäft, ist das Argument „alte Garantie“ hinfällig.
- Stimmt die hinterlegte Kinderzahl? Ein nach 2008 geborenes Kind bringt 300 Euro statt 185 – ein häufiger, teurer Erfassungsfehler bei den Anbietern.
Ein gut verzinster Altvertrag mit voll ausgeschöpften Zulagen gehört zu den wenigen Geldanlagen, bei denen Stillhalten die klügste Strategie ist.
Variante 2: Beitragsfrei stellen – der unterschätzte Mittelweg
Die wenigsten kennen diesen Weg, dabei ist er oft der vernünftigste. Sie stellen den Vertrag beitragsfrei: Sie zahlen nichts mehr ein, kündigen aber nicht. Das angesparte Kapital bleibt im Vertrag, die Garantieverzinsung läuft auf das vorhandene Guthaben weiter, und die staatliche Förderung müssen Sie nicht zurückzahlen. Letzteres ist der entscheidende Punkt.
Denn bei einer echten Kündigung – im Riester-Jargon „schädliche Verwendung“ genannt – fordert der Staat sämtliche Zulagen und die gewährten Steuervorteile zurück. Bei einem Vertrag, der über zehn Jahre lief, summiert sich das schnell auf 2.000 bis 4.000 Euro, die direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen werden. Das Beitragsfreistellen umgeht diese Strafe vollständig. Der Haken: Bei manchen Versicherungstarifen laufen die Verwaltungskosten auf das ruhende Guthaben weiter und können die Rendite über die Jahre langsam aushöhlen. Lassen Sie sich deshalb vom Anbieter schriftlich die laufenden Kosten auf das beitragsfreie Guthaben nennen, bevor Sie sich festlegen.
Für alle, die Riester einfach loswerden wollen, ohne Geld zu verbrennen, ist die Beitragsfreistellung fast immer die bessere Wahl als die Kündigung. Sie parken den Vertrag, kassieren später die Rente und haben in der Zwischenzeit Ihr monatliches Budget frei für eine flexiblere Anlage.
Variante 3: Kündigen – nur in wenigen Fällen sinnvoll
Die Kündigung ist die radikalste Lösung und in den allermeisten Fällen die schlechteste. Sie bekommen den sogenannten Rückkaufswert ausgezahlt, abzüglich der zurückgeforderten Förderung und gegebenenfalls offener Stornokosten. Wer in den ersten Jahren kündigt, in denen die Abschlusskosten verrechnet werden, kann sogar weniger herausbekommen, als er eingezahlt hat.
Es gibt allerdings Situationen, in denen die Kündigung verteidigbar ist. Wenn Ihr Vertrag einen Garantiezins von nur 0,25 Prozent hat, jährlich hohe Verwaltungskosten abzieht und Sie kinderlos mit gutem Einkommen sind, dann arbeitet das Produkt schlicht gegen Sie. In so einem Fall kann es rational sein, die Reißleine zu ziehen, die Förderung abzuschreiben und das Kapital in einen kostengünstigen ETF-Sparplan umzuschichten – auch wenn das emotional wehtut. Rechnen Sie aber vorher exakt durch, was nach Abzug der Förderrückforderung übrig bleibt. Ein Beispiel: Bei 8.000 Euro Guthaben und 3.000 Euro zurückgeforderter Förderung landen netto nur 5.000 Euro auf Ihrem Konto.
Eine Sonderregel sollten Sie kennen: Verträge mit einem aktuellen Auszahlungswert unter der sogenannten Kleinbetragsrente können bei Rentenbeginn auf einen Schlag ausgezahlt werden. Das ist keine Kündigung, sondern eine reguläre Abfindung – ohne Förderrückforderung, aber mit voller nachgelagerter Besteuerung im Auszahlungsjahr.
So treffen Sie die Entscheidung in einer halben Stunde
Nehmen Sie Ihre aktuelle Standmitteilung zur Hand und beantworten Sie drei Fragen. Erstens: Haben Sie Kinder oder ein niedriges Einkommen? Dann ist die Förderung wertvoll – weiterzahlen und Zulagen voll ausschöpfen. Zweitens: Haben Sie einen Altvertrag mit Garantiezins über zwei Prozent? Dann ist das stilles Kapital, das Sie nicht antasten sollten. Drittens: Sind Sie kinderlos, gut verdienend und sitzen auf einem teuren Neuvertrag mit 0,25 Prozent Garantie? Dann ist Beitragsfreistellung Ihr Standardweg, Kündigung nur die Ausnahme nach exakter Rechnung.
Wer unsicher ist, holt sich für rund 30 bis 90 Euro Stundenhonorar eine Einschätzung bei einer Verbraucherzentrale – das ist deutlich günstiger als ein Provisionsberater, der Sie bequem in den nächsten Vertrag schiebt. Die Standmitteilung 2026 liegt jetzt im Briefkasten. Sie ist der beste Zeitpunkt, eine Entscheidung zu treffen, die Sie seit Jahren vor sich herschieben.